REGLEMENT DES 46. PKO-HALBMARATHON STETTIN UND 10-KM-LAUF

I.ZIEL

1.Popularisierung und Förderung des Laufens als die einfachste Form der Freizeitgestaltung.

2.Förderung der Stadt Stettin.

II.VERANSTALTER

1.Der Veranstalter des 46. PKO-Halbmarathons Stettin sowie des 10-km-Laufs (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) ist Stowarzyszenie K2 Partners, K2 Marketing Sp. z o.o. sowie die Stadt Stettin.

2.Strategischer Partner der Veranstaltung ist die Stadt Stettin, und ihr Titelsponsor ist die Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski (PKO Bank Polski).


III. TERMIN UND ORT

1.Die Veranstaltung findet am 31. August 2025 in Stettin statt, der Start erfolgt um 9:00 Uhr. Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit eines wellenförmigen Starts vor.

2.Die Strecke des 46. PKO-Halbmarathons Stettin verläuft auf zwei Runden für die Halbmarathondistanz und einer Runde für den 10-km-Lauf durch die Straßen von Stettin. Die Strecke wird auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl veröffentlicht, sobald sie positiv geprüft und von allen zuständigen Stellen abschließend genehmigt wurde. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke zu ändern und wird die Teilnehmer durch Veröffentlichung der neuen Strecke auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl darüber informieren. Eine solche Änderung begründet keine zusätzlichen Ansprüche oder Verpflichtungen.

3.Start und Ziel des Laufs befinden sich in der Karol-Szymanowski-Straße am Platz Jasne Błonia im. Jana Pawła II in Stettin.

4.Streckenlänge: Halbmarathon 21 km und 97,5 Meter oder 10 km (je nach Wahl des Teilnehmers) – beide Distanzen werden von PZLA zertifiziert. Der Teilnehmer wählt die zu absolvierende Distanz selbst während des Laufs. Der Teilnehmer muss die Wahl der Distanz spätestens zwischen dem 9. und 10. Kilometer der Strecke treffen, an dem sich die Strecke des Halbmarathons und des 10-km-Laufs teilt. Der Veranstalter verpflichtet sich, den endgültigen Punkt der Streckenauswahl ordnungsgemäß zu kennzeichnen.

5.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Organisation von Start und Ziel zu ändern.

6.Die Strecke wird alle 1 Kilometer mit vertikalen und horizontalen Markierungen gekennzeichnet.

7.Die Zeitmessung erfolgt elektronisch über Chips, die in den Startnummern integriert sind.


IV. ANMELDUNG UND GEBÜHREN

1.Anmeldungen für den 46. PKO-Halbmarathon Stettin und den 10-km-Lauf erfolgen über das Anmeldeformular auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl bis spätestens 18. August 2025 oder früher, wenn das Limit bezahlter Anmeldungen erreicht ist.

2.Das Teilnehmerlimit (bezahlte Anmeldungen) für den 46. PKO-Halbmarathon Stettin und den 10-km-Lauf beträgt 4000 Personen. Sollte dieses Limit erreicht werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anmeldungen vorzeitig zu schließen.

3.Eine Anmeldung gilt als erfolgreich, wenn das korrekt ausgefüllte Anmeldeformular des Teilnehmers eingereicht und die Startgebühr auf das Konto des Veranstalters in der in diesem Reglement festgelegten Höhe eingegangen ist. Nach Erreichen der Teilnehmerlimits werden bezahlte Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt.

4.Der Veranstalter legt folgende Höhe der Startgebühren für die Teilnahme am 46. PKO-Halbmarathon Stettin oder dem 10-km-Lauf fest. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldung und Zahlung:

STARTNUMMER BASISPAKET (ohne T-Shirt) ERWEITERTES PAKET (mit AdRunaLine-T-Shirt)
1011-1511 119 PLN 198 PLN
1512-2512 139 PLN 218 PLN
2513-3513 159 PLN 238 PLN
3514-5000 179 PLN 258 PLN

Die Zahlung der Startgebühr für ein Paket mit T-Shirt muss spätestens bis zum 30. Juli 2025 erfolgen. Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, ein T-Shirt hinzuzufügen.

5. Die Startgebühr kann nur online entrichtet werden (direkt nach dem Ausfüllen des Anmeldeformulars oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Einloggen in das Anmeldesystem).

6. Teilnehmer, die eine Rechnung für die gezahlte Startgebühr erhalten möchten, müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang eine E-Mail mit den Rechnungsdaten an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl senden.

7. Unternehmen oder Institutionen, die die Startgebühren für ihre Mitarbeiter übernehmen und eine Rechnung erhalten möchten, müssen die Mitarbeiter im Anmeldesystem registrieren (ohne Zahlung) und anschließend eine E-Mail mit der Rechnung und der Teilnehmerliste (Name, Vorname und Geburtsjahr) an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl senden. Nach Zahlung der Rechnung vergibt der Veranstalter Startnummern an die registrierten Teilnehmer.

8. Im Falle einer Absage durch den Teilnehmer, Nichtbeendigung des Laufs oder Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung wird die gezahlte Startgebühr nicht zurückerstattet oder auf eine Veranstaltung im folgenden Jahr übertragen. Die Regeln zur Übertragung der Startnummer auf einen anderen Teilnehmer sind in Kapitel V beschrieben.

9. Jeder Teilnehmer, der seine Startnummer entgegen Punkt 7 dieses Abschnitts an eine andere Person weitergibt, kann disqualifiziert und für 2 Jahre von weiteren Veranstaltungen des Veranstalters ausgeschlossen werden.

10. Teilnehmer über 70 Jahre sind von der Startgebühr befreit. Um die Befreiung und die Zuweisung der Startnummer zu erhalten, müssen sie sich nach der Registrierung per E-Mail an den Veranstalter wenden (kontakt@halfmarathon.szczecin.pl) und sich zusätzlich im Wettkampfbüro mit einem Ausweisdokument mit Geburtsdatum und einem individuellen QR-Code melden.

11. Die Startgebühr ist eine Teilnahmegebühr für die Veranstaltung und dient zur Deckung der Organisationskosten.

12. Im Rahmen der Startgebühr erhält jeder Teilnehmer die Möglichkeit, sein Starterpaket abzuholen. Pakete, die nicht innerhalb der Öffnungszeiten des Wettkampfbüros abgeholt werden, werden weder später ausgegeben noch versandt. Die Nichtabholung des Pakets berechtigt den Teilnehmer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter.

13. Im Rahmen der Startgebühr ist jeder Teilnehmer der Veranstaltung berechtigt, Folgendes zu erhalten:

im Basis-Paket (ohne T-Shirt):

  • eine Startnummer mit Chip und vier Sicherheitsnadeln,
  • Laufbilder in hoher Auflösung zum Download über fotysportowe.pl,
  • einen Laufkalender für 2026,
  • kostenlose Werbegeschenke von Sponsoren und Partnern der Veranstaltung,
  • die Möglichkeit, die abgesperrte Strecke des 46. PKO Stettiner Halbmarathons oder des 10-km-Laufs zu absolvieren,
  • Wasser auf der Strecke (Option: isotonisches Getränk, Banane),
  • eine Erinnerungsmedaille im Ziel nach Abschluss des Laufs,
  • eine Regenerationsmahlzeit im Ziel,
  • Zeitmessung mit der Möglichkeit, das Ergebnis per SMS zu erhalten,
  • die Nutzung von Umkleiden und Gepäckaufbewahrung,
  • die Gravur der Distanz auf der Medaille,

im erweiterten Paket (mit T-Shirt):

  • den Inhalt des Basis-Pakets,
  • ein Premium-T-Shirt (Vollaufdruck mit kurzen Ärmeln).

V. ÄNDERUNGEN IN DER STARTLISTE / ÜBERTRAGUNG DER STARTNUMMER

1. Die Übertragung der Startnummer auf einen anderen Teilnehmer des 46. PKO Stettiner Halbmarathons ist per E-Mail an folgende Adresse zu richten: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl. Diese Information muss von der Person gesendet werden, die das Starterpaket abtritt, und soll den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsjahr der Person enthalten, die das Starterpaket übernimmt. Die Person, die das Starterpaket übernimmt, muss im B4Sport-Anmeldesystem registriert, aber noch nicht bezahlt sein.

2. Die Übertragung einer Startnummer mit einem Paket ohne T-Shirt von einem Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer, der noch keine Startnummer besitzt, ist ausschließlich bis zum 18. August 2025 möglich.

3. Die Übertragung einer Startnummer mit einem Paket mit T-Shirt sowie die Änderung der Größe oder des Typs (Damen, Herren) des T-Shirts von einem Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer, der noch keine Startnummer besitzt, ist bis zum 30. Juli 2025 oder bis zur vorherigen Erschöpfung des Limits der bezahlten Anmeldungen und Schließung der Registrierung möglich.

4. Die Änderung der Größe oder des Typs (Damen, Herren) des T-Shirts durch den Teilnehmer ist bis zum 30. Juli 2025 oder bis zur vorherigen Erschöpfung des Limits der bezahlten Anmeldungen und Schließung der Registrierung möglich.

5. Die Änderung von einem Paket ohne T-Shirt zu einem Paket mit T-Shirt ist bis zum 30. Juli 2025 oder bis zur vorherigen Erschöpfung des Limits der bezahlten Anmeldungen und Schließung der Registrierung möglich.
VI. TEILNAHME

1. Am 46. PKO Stettiner Halbmarathon sind ausschließlich volljährige Personen startberechtigt, d.h. Personen, die spätestens am 31. August 2025 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige dürfen nur am 10-km-Lauf teilnehmen, vorausgesetzt, sie haben am Tag des Laufs das 16. Lebensjahr vollendet.

2. Alle Teilnehmer des 46. PKO Stettiner Halbmarathons sowie des 10-km-Laufs müssen im Wettkampfbüro anhand eines Lichtbildausweises und eines individuellen QR-Codes überprüft werden. Der QR-Code wird vom Veranstalter per SMS an die angegebene Telefonnummer und per E-Mail gesendet, die im Anmeldeformular angegeben wurden. Die QR-Codes werden 2–4 Tage vor dem Start verschickt. Die Öffnungszeiten des Wettkampfbüros werden bis zum 6. August 2025 bekannt gegeben. Ausnahmsweise können Personen, die außerhalb der Region Stettin wohnen, am Veranstaltungstag, d.h. am 31. August 2025, überprüft werden, wenn eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters vorliegt. Ein begründeter Antrag ist an folgende Adresse zu richten: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl.

3. Abholung des Starterpakets durch eine andere Person: Die Person, die das Starterpaket abholt, muss den QR-Code und eine Kopie oder ein Foto des Ausweises (zur Einsicht) des Teilnehmers vorlegen, für den das Paket abgeholt wird.

4. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, die Anweisungen des Rennpersonals, der Sicherheitskräfte und der Verkehrsleitungsdienste, einschließlich der Polizei, Stadtpolizei, Schiedsrichter und anderer für die Streckensicherung verantwortlicher Dienste, unbedingt zu befolgen.

5. Entscheidungen des medizinischen Personals, die die Unfähigkeit zur Fortsetzung des Laufs betreffen, sind endgültig und unanfechtbar.

6. Disqualifizierte Personen aufgrund von Dopingverstößen, die eine Sperre verbüßen, sind bis zum Ablauf der Disqualifikation nicht berechtigt, am 46. PKO Stettiner Halbmarathon oder am 10-km-Lauf teilzunehmen.

7. Der Veranstalter erlaubt den Start von behinderten Personen in Rollstühlen – d.h. aktive Rollstühle mit Direktantrieb. Personen, die in einem handbetriebenen Rollstuhl starten möchten, können eine Reduzierung der Startgebühr um 50 % beantragen, indem sie einen Nachweis über ihre Behinderung vorlegen. Bitte kontaktieren Sie den Veranstalter unter: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl. Direkt nach der Registrierung und Überprüfung sendet der Veranstalter einen individuellen Zahlungslink mit der reduzierten Gebühr.

8. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Streckensperrung erlaubt der Veranstalter keine Teilnahme von Sportrollstühlen des Typs „Handbike“ mit indirektem Antrieb sowie von dreirädrigen Sportrollstühlen.

9. Die Kosten für die Startgebühr, Übernachtungen, Anreisen sowie die eigene Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst.

10. Personen ohne Startnummer oder mit gefälschter (manipulierter) Startnummer dürfen sich nicht auf der Strecke des 46. PKO Stettiner Halbmarathons oder des 10-km-Laufs aufhalten, ausgenommen sind organisatorisch beteiligte Personen. Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, können von den zuständigen Behörden von der Strecke entfernt werden und für 2 Jahre von den vom Veranstalter organisierten Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

11. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten: gefährliche Gegenstände in den Veranstaltungsbereich zu bringen, in einer Kleidung zu starten, die das Gesicht verdeckt und die Identifizierung des Teilnehmers verhindert, sowie mit Tieren zu starten.

VII. WASSER- UND VERPFLEGUNGSPUNKTE, KONTROLLPUNKTE UND ZEITLIMIT

1. Wasser- und Verpflegungspunkte werden etwa alle 3–5 km eingerichtet. Der Veranstalter wird die endgültige Lage und Anzahl der Wasser- und Verpflegungspunkte spätestens 14 Tage vor dem Lauf bekannt geben.

2. Die Verpflegungspunkte werden mit Wasser ausgestattet sein.

3. Auf der Strecke werden Kontrollpunkte für die elektronische Zeitmessung eingerichtet.

4. Das Umgehen eines Kontrollpunkts (Zeitmessmatte) oder das Verlassen der festgelegten Strecke führt zur Disqualifikation.

5. Teilnehmer, die den Punkt zur Streckenauswahl überschritten und die Zeitmessmatte passiert haben, können die Strecke nicht mehr ändern. Eine solche Änderung führt zur Disqualifikation.

6. Für die Teilnehmer des Halbmarathons gilt ein Zeitlimit von 3 Stunden, gerechnet ab dem Startschuss. Für die Teilnehmer des 10-km-Laufs gilt das gleiche Zeitlimit, ebenfalls ab dem Startschuss.

7. Die Strecke des 46. PKO Stettiner Halbmarathons sowie des 10-km-Laufs wird während der Veranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

8. Teilnehmer, die den Lauf nicht bis 12:00 Uhr beenden, sind verpflichtet, den Lauf abzubrechen und die Laufstrecke unverzüglich zu verlassen.

9. Personen, die nach Ablauf dieser Zeit auf der Strecke verbleiben, tun dies auf eigene Verantwortung und können für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie das Zivilgesetzbuch zur Rechenschaft gezogen werden.

VIII. KLASSIFIZIERUNGEN UND ERGEBNISSE

1. Beim 46. PKO Halbmarathon Stettin werden folgende Klassifizierungen durchgeführt:

  • Gesamtwertung – Frauen und Männer,
  • Altersklassen – Frauen und Männer:
    • F 20 / M 20 – (18 – 29 Jahre)
    • F 30 / M 30 – (30 – 39 Jahre)
    • F 40 / M 40 – (40 – 49 Jahre)
    • F 50 / M 50 – (50 – 59 Jahre)
    • F 60 / M 60 – (60 – 69 Jahre)
    • F 70 / M 70 – (70 Jahre und älter)
  • Bester Stettiner und Beste Stettinerin – die Zugehörigkeit zu dieser Kategorie wird durch einen Nachweis des festen oder vorübergehenden Wohnsitzes in Stettin bestimmt. Teilnehmer, die an dieser Sonderwertung teilnehmen möchten, müssen dies dem Veranstalter mitteilen, indem sie bei der Online-Registrierung das entsprechende Auswahlkästchen ankreuzen.
  • Gesamtwertung – Frauen und Männer mit Behinderungen, die aktive Rollstühle mit Direktantrieb nutzen (diese Teilnehmer sind von den übrigen Klassifizierungen ausgeschlossen). Teilnehmer, die an dieser Sonderwertung teilnehmen möchten, müssen dies dem Veranstalter mitteilen, indem sie bei der Online-Registrierung das entsprechende Auswahlkästchen ankreuzen.
  • Ältester Teilnehmer / Älteste Teilnehmerin.
  • Klassifizierung Absolventen der Universität Stettin – teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die jegliche Studiengänge (Bachelor-, Master-, Doktor- oder postgraduale Studien) an der Universität Stettin abgeschlossen haben, unabhängig von der Fakultät oder dem Studiengang.

2. Beim 10-km-Lauf werden folgende Klassifizierungen durchgeführt:

  • Gesamtwertung – Frauen und Männer,
  • Altersklassen – Frauen und Männer:
    • F 16 / M 16 – (16 – 19 Jahre)
    • F 20 / M 20 – (20 – 29 Jahre)
    • F 30 / M 30 – (30 – 39 Jahre)
    • F 40 / M 40 – (40 – 49 Jahre)
    • F 50 / M 50 – (50 – 59 Jahre)
    • F 60 / M 60 – (60 – 69 Jahre)
    • F 70 / M 70 – (70 Jahre und älter)
  • Gesamtwertung – Frauen und Männer mit Behinderungen, die aktive Rollstühle mit Direktantrieb nutzen (diese Teilnehmer sind von den übrigen Klassifizierungen ausgeschlossen). Teilnehmer, die an dieser Sonderwertung teilnehmen möchten, müssen dies dem Veranstalter mitteilen, indem sie bei der Online-Registrierung das entsprechende Auswahlkästchen ankreuzen.

3. Die Mannschaftswertung unterliegt einer separaten Regelung, die unten aufgeführt ist.

4. Grundlage der Klassifizierung ist die elektronische Zeitmessung. Auf der Laufstrecke befinden sich Kontrollmatten, die das Erscheinen eines Teilnehmers an einem bestimmten Punkt registrieren (einschließlich des Punktes, an dem die Streckenwahl entschieden wird). Das Fehlen einer Registrierung an einem Kontrollpunkt kann zur Disqualifikation des Teilnehmers führen.

5. Die Gesamtwertung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Zeiten (Netto – gemessen ab dem Überqueren der Startlinie). Eine Ausnahme bilden die ersten 50 Personen, die die Ziellinie überqueren – diese werden auf der Grundlage der offiziellen Zeiten (Brutto – ab dem Startschuss) klassifiziert. Alle Zusatzwertungen (alters- oder branchenbezogen) erfolgen auf der Grundlage der tatsächlichen Zeiten (Netto – gemessen ab dem Überqueren der Startlinie).

6. In den Endergebnissen des Laufs erhält jeder Teilnehmer Informationen über seine Brutto- und Netto-Zeit. Zusätzlich werden die Ergebnisse jedem Teilnehmer per SMS an die im Anmeldeformular angegebene Telefonnummer gesendet und den Medien zugänglich gemacht.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Klassifizierungen und Kategorien einzuführen.

IX. REGLEMENT DER MANNSCHAFTSWERTUNG

1. An der Mannschaftswertung können Teams teilnehmen, die Sportvereine, Unternehmen, Institutionen, andere Gemeinschaften oder Gruppen von Teilnehmern repräsentieren, die unter einem gemeinsamen Namen antreten.

2. Ein Team besteht aus mindestens 8 Personen, darunter mindestens eine Frau. Es gibt keine obere Begrenzung der Teammitglieder.

3. Für Teilnehmer, die Mitglieder eines bestimmten Teams sind, gilt dieses Reglement. Ein Teilnehmer kann nur ein Team vertreten.

4. Für das Team ist der Kapitän verantwortlich. Er ist die einzige Person, die:

  • das Team zur Teilnahme an der Mannschaftswertung anmeldet,
  • über die Zusammensetzung des Teams entscheidet,
  • im Namen des Teams auftritt,
  • den Kontakt mit dem Veranstalter der Veranstaltung hält.

5. Das Endergebnis des Teams wird durch die Summe der acht besten Nettozeiten seiner Mitglieder ermittelt, darunter mindestens eine Frau. Es gewinnt das Team mit der geringsten Summe der 8 erzielten Zeiten. Falls weniger als 8 Teilnehmer (darunter mindestens eine Frau) des Teams das Rennen beenden, wird das Team nicht gewertet.

6. Der Kapitän meldet das Team an, indem er die vollständige Zusammensetzung (Teamname, Vor- und Nachnamen sowie Geburtsjahre der Teilnehmer sowie die Angabe, wer Kapitän ist, mit Telefonnummer) an folgende E-Mail-Adresse sendet: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl. Teamanmeldungen können bis zum 18. August 2025 eingereicht werden. Nach diesem Datum sind keine Änderungen in den Teamzusammensetzungen mehr möglich, und neue Anmeldungen werden nicht akzeptiert.

7. Die Mannschaftswertung wird als Gesamtwertung geführt. Es erfolgt keine Unterteilung in Altersklassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, interne Wertungen im Rahmen der Mannschaftswertung zu organisieren.

8. Falls mehrere Teams die gleiche Endzeit erzielen, entscheidet in erster Linie die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer (höhere Anzahl – höhere Platzierung) und anschließend die Zeiten der besten Teilnehmer im Team über die Endplatzierung.

9. Die drei besten Teams erhalten Erinnerungs-Pokale/Statuetten.

10. Die oben genannten Regelungen gelten entsprechend für Teams, die sich entscheiden, entweder die Halbmarathon-Distanz oder die 10-km-Distanz zu laufen. Der Veranstalter sieht zwei Wertungen vor:

  • für die Halbmarathon-Distanz,
  • für die 10-km-Distanz.

X. AUSZEICHNUNGEN

1. Jeder Teilnehmer, der den 46. PKO Halbmarathon Stettin oder den 10-km-Lauf beendet, erhält im Ziel eine Erinnerungsmedaille.

2. Voraussetzung für den Erhalt von Preisen ist das Beenden des Laufs und – falls durchgeführt – ein negatives Ergebnis der Dopingkontrolle.

3. Die Gewinner der Plätze I – III in der Gesamtwertung der Frauen und Männer sowie die Gewinner der Plätze I – III in den Altersklassen für die Halbmarathon- und 10-km-Distanz erhalten Erinnerungs-Pokale/Statuetten.

4. Die Gewinner der Plätze I – III in der Gesamtwertung der Frauen und Männer mit Behinderungen, die aktive Rollstühle mit Direktantrieb nutzen, erhalten Erinnerungs-Pokale/Statuetten.

5. Die Gewinner der ersten Plätze in der Wertung Bester Stettiner und Beste Stettinerin über die Halbmarathon-Distanz erhalten Erinnerungs-Pokale/Statuetten.

6. Der älteste Teilnehmer und die älteste Teilnehmerin über die Halbmarathon-Distanz erhalten Erinnerungs-Pokale/Statuetten.

7. Der schnellste Absolvent und die schnellste Absolventin der Universität Stettin über die Halbmarathon-Distanz erhalten Preise, die vom Rektor der Universität Stettin gestiftet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Gewinner/die Gewinnerin dieser Wertung zu überprüfen (z. B. durch die Vorlage eines Dokuments, das den Abschluss eines Studiums an der Universität Stettin bestätigt).

8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Preise in selbst ausgewählten Wertungen und Kategorien einzuführen.

XI. DATENSCHUTZ

1. Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (Stowarzyszenie K2 Partners, ul. Spółdzielców 19c/1, 72-006 Mierzyn, info@k2partners.org.pl).

2. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Veranstaltung werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Abschluss und Durchführung des Vertrags, d. h. Organisation und Durchführung der Veranstaltung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und über den freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – nachfolgend DSGVO);
  • Geltendmachung etwaiger Ansprüche (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO im Rahmen des berechtigten Interesses des Verantwortlichen);
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, z. B. Ausstellung von Rechnungen oder Quittungen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO);
  • zu Informationszwecken sowie zu internen administrativen, analytischen und statistischen Zwecken (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO im Rahmen des berechtigten Interesses des Verantwortlichen);
  • Bekanntgabe der Ergebnisse der Veranstaltung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO);
  • zu Werbe- und Marketingzwecken (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO im Rahmen des berechtigten Interesses des Verantwortlichen).

3. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer der Veranstaltung können an folgende Kategorien von Empfängern weitergegeben werden:

  • Einrichtungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Zugang zu den Daten haben müssen;
  • den Veranstalter, d. h. Stowarzyszenie K2 Partners, Spółdzielców 19c/1, 72-006 Mierzyn;
  • Einrichtungen, mit denen der Verantwortliche zusammenarbeitet, um die Veranstaltung zu organisieren, insbesondere Einrichtungen, die die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ermöglichen, sowie Einrichtungen, die Zeitmessungsdienste anbieten;
  • andere Einrichtungen, die mit dem Verantwortlichen zusammenarbeiten, um dessen Rechte wahrzunehmen (z. B. Versicherungsunternehmen, Anbieter von IT-, Rechts- und Marketingdienstleistungen).

4. Der Verantwortliche verarbeitet folgende Daten: Identifikationsdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Steueridentifikationsnummer/NIP), Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse), Abrechnungsdaten (Bankkontonummer), Vereinsname sowie Bildmaterial.

5. Die personenbezogenen Daten werden vom Verantwortlichen für einen Zeitraum von 10 Jahren oder bis zum Ablauf von Verjährungsfristen sowie zur Erfüllung von Buchhaltungs- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Nach Ablauf des letzten dieser Zeiträume werden die Daten der Teilnehmer vom Veranstalter gelöscht oder anonymisiert.

6. Der Teilnehmer hat das Recht, vom Verantwortlichen Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen oder die Datenübertragbarkeit zu verlangen. Im Falle von Datenschutzverstößen durch den Verantwortlichen hat der Teilnehmer das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.

7. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig, jedoch führt deren Nichtbereitstellung dazu, dass eine Teilnahme am 46. PKO Halbmarathon Stettin oder am 10-km-Lauf nicht möglich ist.

8. Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Bekanntgabe der Veranstaltungsergebnisse sowie zur Verarbeitung von Bildmaterial ist freiwillig. Ohne diese Einwilligung können das Ergebnis oder das Bildmaterial nicht veröffentlicht werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgte, nicht berührt.

9. Personenbezogene Daten werden nicht in ein Drittland übermittelt.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Für alle Teilnehmer des 46. PKO Halbmarathon Stettin sowie des 10-km-Laufs gilt dieses Reglement.

2. Der Veranstalter stellt medizinische Betreuung am Start, auf der Strecke und im Zielbereich der Veranstaltung bereit.

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, mit jedem Teilnehmer Interviews zu führen, Fotos zu machen und Videoaufnahmen für Werbe- und Promotionszwecke, für die Nutzung im Internet oder in Radio- und Fernsehsendungen sowie für andere kommerzielle Zwecke zu verwenden.

4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weltweit kostenlos jegliche Fotos, Videoaufnahmen, Interviews und Tonaufnahmen von Teilnehmern des Laufs zu verwenden. Diese können vom Veranstalter auf Medien wie CD-ROMs, DVDs, in Katalogen, in den Medien, auf Websites, in Zeitungen, auf Ausstellungen sowie für Werbe- und Promotionszwecke im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Veranstalters genutzt werden.

5. Der Teilnehmer bestätigt, dass er ausschließlich auf eigene Verantwortung startet und die damit verbundenen Risiken trägt. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am 46. PKO Halbmarathon Stettin sowie am 10-km-Lauf körperliche Anstrengung erfordert und natürliche Risiken sowie Gefahren von Unfällen, Verletzungen (einschließlich Todesfälle) sowie Sach- und Vermögensschäden birgt.

6. Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars und der Zahlung der Startgebühr erklärt der Teilnehmer, dass er den Charakter, den Umfang und das Risiko der Teilnahme am 46. PKO Halbmarathon Stettin sowie am 10-km-Lauf eingeschätzt hat und freiwillig dieses Risiko eingeht, indem er ausschließlich auf eigene Verantwortung startet.

7. Schriftliche Einsprüche zur Organisation der Veranstaltung sind an das Wettkampfbüro per E-Mail an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl innerhalb von 3 Tagen nach dem Ende des Laufs zu richten. Einsprüche werden vom Laufdirektor entschieden, dessen Entscheidungen endgültig sind.

8. Während des Laufs müssen alle Teilnehmer ihre Startnummern vorne an den T-Shirts auf Brusthöhe befestigen. Bei Zuwiderhandlung droht die Disqualifikation. Es ist ebenfalls verboten, die Startnummer ganz oder teilweise zu verdecken, da der Zeitmesschip in der Startnummer integriert ist.

9. Es ist verboten, jegliche Drogen, illegale Substanzen, leistungssteigernde Mittel oder alkoholische Getränke jeglicher Art zur Veranstaltung mitzubringen. Den Teilnehmern ist es untersagt, solche Substanzen sowohl vor als auch während des Laufs zu konsumieren. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen oder während des Laufs zu disqualifizieren.

10. Gepäckstücke werden nur in Beuteln angenommen und ausgegeben, die mit einer Nummer versehen sind, die der Startnummer des Teilnehmers entspricht. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Vorlage der Startnummer. Der Verlust der Startnummer entbindet den Veranstalter von der Haftung, wenn der Beutel von einer anderen Person entgegengenommen wird.
11. Der Veranstalter haftet nicht für Wertsachen, die im Gepäckdepot hinterlassen werden.

12. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände der Teilnehmer, die während der Veranstaltung verloren gehen oder außerhalb des Depots im Startbereich zurückgelassen werden.

13. Das Betreten der Strecke des 46. PKO Halbmarathon Stettin sowie des 10-km-Laufs ohne gültige Startnummer ist nicht gestattet. Personen ohne gültige Startnummer werden von der Strecke durch das Organisationsteam entfernt.

14. Es ist insbesondere verboten, sich auf der Laufstrecke mit Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards, anderen mechanischen Geräten oder mit Kinderwagen ohne eine vom Veranstalter erteilte Genehmigung zu bewegen. Ebenfalls verboten sind die Nutzung von Nordic-Walking-Stöcken sowie das Laufen mit Tieren. Auf der Strecke dürfen sich nur Fahrzeuge des Veranstalters (Fahrräder, Motorräder, Autos) mit einer gültigen Genehmigung des Veranstalters befinden.

15. Der Veranstalter erlaubt den Start mit einem Kinderwagen. Personen, die mit Kinderwagen starten, müssen sich am Ende der Startgruppe positionieren, um den anderen Teilnehmern nicht zu behindern.

16. Während des Laufs haben sich die Teilnehmer an die Anweisungen der für die Sicherheit zuständigen Personen, Ordnungskräfte und anderer vom Veranstalter beauftragter Personen zu halten.

17. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Lauf abzusagen oder zu unterbrechen, ohne Gründe anzugeben.

18. Das Anbringen von Werbematerialien an der Infrastruktur des Laufs (z. B. Zäune, Tore usw.) ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten und insbesondere den offiziellen Sponsoren und Partnern der Veranstaltung vorbehalten. Das Anbringen jeglicher Werbeträger auf der Laufstrecke sowie auf dem für die Organisation des Laufs genutzten Gelände (z. B. Zielbereich, Laufdorf) ist ohne Zustimmung des Veranstalters verboten.

19. In nicht im Reglement geregelten Angelegenheiten entscheidet der Veranstalter. Sollte eine Bestimmung des Reglements teilweise oder vollständig für ungültig oder undurchführbar erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen (ganz oder teilweise) weiterhin gültig.

20. Die Auslegung dieses Reglements obliegt dem Veranstalter des 46. PKO Halbmarathon Stettin sowie des 10-km-Laufs.

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