REGLEMENT DES 47. PKO-HALBMARATHON STETTIN UND 10-KM-LAUF

I.ZIEL

1.Förderung und Verbreitung des Laufens als einfachste Form der Freizeitaktivität.

2.Förderung der Stadt Szczecin.

II.VERANSTALTER

1.Veranstalter des 47. Szczecin Halbmarathons sowie des 10-km-Laufs (nachfolgend „Veranstaltung“) sind der Verein K2 Partners, die K2 Marketing Sp. z o.o. sowie die Stadt Szczecin.

2.Strategischer Partner der Veranstaltung ist die Stadt Szczecin.

III.TERMIN UND VERANSTALTUNGSORT

1.Die Veranstaltung findet am 30. August 2026 in Szczecin statt. Der Start des Laufs erfolgt um 9:00 Uhr. Der Veranstalter behält sich die Möglichkeit eines Wellenstarts vor.

2.Die Strecke des 47. Szczecin Halbmarathons verläuft durch die Straßen von Szczecin und besteht aus einer Runde für die Halbmarathondistanz sowie einer Runde für die 10-km-Distanz. Die Strecke wird auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl veröffentlicht, sobald sie von allen zuständigen Stellen geprüft und genehmigt wurde. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strecke zu ändern, worüber die Teilnehmer durch Veröffentlichung der neuen Strecke auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl informiert werden. Eine solche Änderung begründet keine zusätzlichen Ansprüche oder Verpflichtungen. Die Strecken beider Distanzen (21,095 km und 10,000 km) sind bis Kilometer 9,6 identisch; dort befindet sich der sogenannte Punkt zur Distanzwahl.

3.Start und Ziel befinden sich in der Karola-Szymanowskiego-Straße am Plac Jasne Błonia im. Jana Pawła II in Szczecin.

4.Streckenlänge: 21 km und 97,5 Meter oder 10 km (je nach Wahl des Teilnehmers). Beide Distanzen verfügen über eine offizielle Zertifizierung des Polnischen Leichtathletikverbandes (PZLA). Der Teilnehmer trifft die Entscheidung über die zu laufende Distanz selbstständig während des Rennens. Die endgültige Wahl der Distanz muss spätestens zwischen Kilometer 9 und 10 erfolgen, an dem sich die Strecken des Halbmarathons und des 10-km-Laufs trennen. Der Veranstalter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung des endgültigen Punktes zur Distanzwahl.

5.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Organisation von Start und Ziel zu ändern.

6.Die Strecke ist alle 1 Kilometer gekennzeichnet.

7.Die Zeitmessung erfolgt mittels elektronischer Chips, die in den Startnummern integriert sind (elektronische Zeitmessung).

IV.ANMELDUNG UND STARTGEBÜHREN

1.Die Anmeldung zum 47. Szczecin Halbmarathon sowie zum 10-km-Lauf erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl und ist bis spätestens 17. August 2026 möglich oder früher, sofern das Limit der bezahlten Anmeldungen erreicht wird.

2.Das Teilnehmerlimit (bezahlte Anmeldungen) für den 47. Szczecin Halbmarathon sowie den 10-km-Lauf beträgt 6.000 Personen. Nach Erreichen dieses Limits behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anmeldung vorzeitig zu schließen.

3.Eine Anmeldung gilt als wirksam, wenn das vom Teilnehmer korrekt ausgefüllte Anmeldeformular (Online-Registrierung) eingereicht wurde und die Startgebühr in der in diesem Reglement festgelegten Höhe auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Nach Erreichen des Limits eingehende Zahlungen werden nicht berücksichtigt.

4.Der Veranstalter legt die nachstehenden Startgebühren für die Teilnahme am 47. Szczecin Halbmarathon oder am 10-km-Lauf fest. Abhängig von der Reihenfolge der Anmeldung und der Zahlung gelten folgende Startgebühren:

STARTNUMMERBASISPAKET (ohne T-Shirt)ERWEITERTES PAKET (mit T-Shirt)
1011-2011139 PLN218 PLN
2012-2512159 PLN238 PLN
3512-5011179 PLN258 PLN
5012-199 PLN278 PLN

5.Die Zahlung der Startgebühr kann ausschließlich online erfolgen, entweder unmittelbar nach dem Ausfüllen des Anmeldeformulars oder zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Einloggen in die Anmeldung.

6.Teilnehmer, die eine Rechnung für die entrichtete Startgebühr erhalten möchten, sind verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Zahlung eine E-Mail mit den Rechnungsdaten an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl zu senden.

7.Unternehmen oder Institutionen, die den Start ihrer Mitarbeiter finanzieren und eine Rechnung erhalten möchten, müssen die Mitarbeiter im Anmeldesystem ohne Zahlung registrieren und anschließend eine Rechnungsanfrage zusammen mit einer Liste der angemeldeten Mitarbeiter (Vorname, Nachname und Geburtsjahr) an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl senden. Nach Begleichung der Rechnung weist der Veranstalter den angemeldeten Teilnehmern die Startnummern zu.

8.Im Falle eines Rücktritts des Teilnehmers von der Veranstaltung, der Nichtbeendigung des Laufs oder des Widerrufs der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits entrichteten Startgebühr oder deren Übertragung auf eine Veranstaltung im Folgejahr. Die Regeln zur Übertragung der Startnummer auf einen anderen Teilnehmer sind in Kapitel V dieses Reglements festgelegt.

9.Gemäß Artikel 38 Absatz 1 Punkt 12 des polnischen Verbraucherschutzgesetzes (Gesetzblatt 2024, Pos. 1796) steht Teilnehmern, die Verbraucher im Sinne von Artikel 221 des polnischen Zivilgesetzbuches sind, kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

10.Jeder Teilnehmer, der seine Startnummer entgegen den Bestimmungen von Kapitel V dieses Reglements an eine andere Person weitergibt, kann disqualifiziert sowie für die Dauer von 2 Jahren von der Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters ausgeschlossen werden.

11.Teilnehmer, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Startgebühr im Rahmen des Basispakets befreit. Die Befreiung gilt ausschließlich für das Basispaket. Bei Wahl des Erweiterten Pakets mit T-Shirt ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 79 PLN zu entrichten.
Zur Inanspruchnahme der Befreiung von der Startgebühr und zur Zuteilung einer Startnummer ist nach der Registrierung eine Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter per E-Mail an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl erforderlich sowie zusätzlich die persönliche Vorsprache im Wettkampfbüro unter Vorlage eines Identitätsdokuments mit Foto und Geburtsdatum sowie des individuellen QR-Codes.

12.Die Startgebühr stellt eine Teilnahmegebühr für die Veranstaltung dar und dient der Deckung der Organisationskosten der Veranstaltung.

13.Der Teilnehmer erhält / holt im Rahmen der Startgebühr im Wettkampfbüro ein Startpaket ab.

14.Basispakete (ohne T-Shirt), die im Wettkampfbüro nicht abgeholt werden, werden weder versandt noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgegeben. Die Nichtabholung des Startpakets begründet keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.

15.Erweiterte Startpakete (mit T-Shirt), die im Wettkampfbüro nicht abgeholt werden, können den Teilnehmern ausschließlich nach vorheriger Meldung an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl und nach Zahlung der Versandkosten in Höhe von 50 PLN zugesandt werden.

16.Im Rahmen der Startgebühr ist jeder Teilnehmer der Veranstaltung berechtigt, Folgendes zu erhalten:

im Rahmen des Basispakets (ohne T-Shirt):
• eine Startnummer mit Zeitmesschip und vier Sicherheitsnadeln,
• einen Laufkalender für das Jahr 2027,
• kostenlose Geschenke von Sponsoren und Partnern der Veranstaltung,
• die Möglichkeit, die Strecke des 47. Szczecin Halbmarathons oder des 10-km-Laufs zu absolvieren, die für den Verkehr gesperrt ist,
• Wasser auf der Strecke (optional Isotonikgetränk und Banane),
• eine Erinnerungsmedaille im Ziel nach Beendigung des Laufs,
• eine Regenerationsmahlzeit im Zielbereich,
• Zeitmessung einschließlich der Möglichkeit, das Ergebnis per SMS zu erhalten,
• Nutzung von Umkleiden, Gepäckaufbewahrung und Duschen,
• Gravur der Distanz auf der Medaille – nach dem Lauf im Veranstaltungsgelände,
• ein Paket kostenloser Fotos über den Dienst fotysportowe.pl.

im Rahmen des Erweiterten Pakets (mit T-Shirt):
• sämtliche Leistungen des Basispakets,
• ein Premium-T-Shirt (Fullprint, kurzärmelig).

V.ÄNDERUNGEN IN DER STARTLISTE / ÜBERTRAGUNG DER STARTNUMMER UND STARTGEBÜHR

1.Anträge auf die Übertragung jeglicher Art von Startpaketen auf einen anderen Teilnehmer des 47. Szczecin Halbmarathons sind per E-Mail an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl zu richten.

2.Eine Übertragung eines Startpakets gilt als wirksam, sofern die erforderlichen Informationen korrekt an den Veranstalter übermittelt wurden und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 PLN auf das Bankkonto Nr. 92 1140 2004 0000 3702 7603 5823 mit dem Verwendungszweck „Übertragung der Startgebühr“ entrichtet wurde. Nach Verbuchung der Bearbeitungsgebühr auf dem Konto des Veranstalters wird die Änderung im Anmeldesystem B4Sport sowie in der Startliste der Veranstaltung vorgenommen. Eine einmal übertragene Startgebühr kann weder erneut übertragen noch erstattet werden.

3.Die Meldung der Übertragung erfolgt durch den Teilnehmer, der das Startpaket abtritt, und muss folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Geburtsdatum der abtretenden Person sowie Vorname, Nachname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse der Person, die das Startpaket übernimmt. Die übernehmende Person muss im B4Sport-Anmeldesystem registriert und unbezahlt sein. Zusätzlich hat die übernehmende Person an die oben genannte E-Mail-Adresse eine Erklärung über die Bereitschaft zur Übernahme des Startpakets von dem verzichtenden Teilnehmer unter Angabe seines Vor- und Nachnamens zu senden.
Im Falle einer vorzeitigen Schließung der Anmeldung und fehlender Möglichkeit zur Registrierung im B4Sport-System ist die übernehmende Person verpflichtet, den Veranstalter per E-Mail zu kontaktieren.

4.Die Übertragung eines Startpakets auf einen anderen Teilnehmer ist bis zum 17. August 2026 möglich.

5.Die Übertragung eines Startpakets ohne T-Shirt durch einen Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer, der noch keine Startnummer besitzt, ist ausschließlich bis zum 17. August 2026 möglich.

6.Eine Änderung der Größe und des Typs (Damen/Herren) des T-Shirts durch den Teilnehmer ist bis zum 30. Juli 2026 möglich oder bis zur vorzeitigen Erschöpfung des Limits der bezahlten Anmeldungen und Schließung der Anmeldung.

7.Der Veranstalter vermittelt nicht bei Abrechnungen zwischen den Teilnehmern.

VI.TEILNAHME

1.Zur Teilnahme am 47. Szczecin Halbmarathon sind ausschließlich volljährige Personen berechtigt, d. h. Personen, die spätestens am 30. August 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige dürfen ausschließlich am 10-km-Lauf teilnehmen, sofern sie am Veranstaltungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

2.Alle Teilnehmer des 47. Szczecin Halbmarathons sowie des 10-km-Laufs müssen im Wettkampfbüro anhand eines individuellen QR-Codes verifiziert werden, der vom Veranstalter per SMS an die im Anmeldeformular angegebene Telefonnummer sowie per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Die QR-Codes werden 2–4 Tage vor dem Start versandt. Die Tage und Uhrzeiten der Öffnung des Wettkampfbüros werden bis zum 6. August 2025 bekannt gegeben.
Ausnahmsweise können Personen außerhalb der Szczeciner Metropolregion am Veranstaltungstag, d. h. am 30. August 2026, verifiziert werden, sofern sie eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters erhalten. Ein begründeter Antrag auf Erteilung einer solchen Zustimmung ist per E-Mail an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl zu richten.

3.Abholung des Startpakets durch eine andere Person. Die abholende Person muss im Besitz des QR-Codes des Teilnehmers sein, für den das Startpaket abgeholt wird.

4.Die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, den Anweisungen des Organisationspersonals, der für die Sicherheit verantwortlichen Personen sowie der für die Verkehrslenkung zuständigen Dienste, einschließlich Polizei, Stadtpolizei, Schiedsrichtern und sonstigen Sicherungsdiensten, unbedingt Folge zu leisten.

5.Während des Laufs müssen alle Teilnehmer die offizielle Startnummer des 47. Szczecin Halbmarathons tragen.

6.Die Startnummer muss vorne am T-Shirt mit Sicherheitsnadeln befestigt oder vorne an einem Startnummerngürtel getragen werden. Das teilweise oder vollständige Verdecken der Startnummer sowie das Tragen der Startnummer auf dem Rücken ist unzulässig. Teilnehmer, die ohne vorne gut sichtbare Startnummer starten, unterliegen der Disqualifikation.

7.Entscheidungen des medizinischen Dienstes über die Unfähigkeit zur Fortsetzung des Laufs sind endgültig und unanfechtbar.

8.Personen, die wegen Dopings disqualifiziert sind und eine Sperre verbüßen, sind bis zum Ablauf der Disqualifikation nicht zur Teilnahme am 47. Szczecin Halbmarathon oder am 10-km-Lauf berechtigt.

9.Der Veranstalter gestattet die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen in Rollstühlen, d. h. in aktiven Rollstühlen mit direktem Handantrieb. Personen, die mit einem handbetriebenen Rollstuhl starten möchten, können nach Vorlage eines Ausweises, der die Behinderung bestätigt, eine Ermäßigung der Startgebühr um 50 % beantragen. Zu diesem Zweck ist der Veranstalter unter kontakt@halfmarathon.szczecin.pl zu kontaktieren. Unmittelbar nach der Registrierung und Verifizierung erstellt und versendet der Veranstalter einen individuellen Zahlungslink mit der um 50 % reduzierten Gebühr.

10.Aus Sicherheitsgründen lässt der Veranstalter die Teilnahme von Personen, die andere als die oben genannten Rollstühle benutzen, sowie von Personen auf Inlineskates, Rollschuhen, Skateboards, Fahrrädern oder anderen Geräten nicht zu. Aufgrund des Charakters des Halbmarathons ist der Start mit Trekkingstöcken, Nordic-Walking-Stöcken sowie mit Tieren untersagt.

11.Die Kosten der Startgebühr, der Unterkunft, der An- und Abreise sowie der eigenen Verpflegung trägt jeder Teilnehmer selbst.

12.Abgesehen von Personen, die organisatorische Funktionen auf der Strecke des 47. Szczecin Halbmarathons und des 10-km-Laufs ausüben, dürfen sich keine Personen ohne Startnummer, mit einer gefälschten (nachgemachten) Startnummer oder mit einer einer anderen Person zugewiesenen Startnummer auf der Strecke aufhalten. Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, können von den zuständigen Diensten von der Strecke entfernt und zusätzlich für die Dauer von 2 Jahren von der Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters ausgeschlossen werden.

13.Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt: Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen, die eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen können, am Lauf in Kleidung teilzunehmen, die das Gesicht bedeckt und eine Identifizierung des Teilnehmers unmöglich macht, sowie mit Tieren zu starten.

VII.VERPFLEGUNGSSTELLEN, KONTROLLPUNKTE UND ZEITLIMITS

1.Verpflegungs- und Erfrischungsstellen befinden sich in Abständen von ca. 3–5 km. Die endgültigen Standorte sowie die Anzahl der Verpflegungs- und Erfrischungsstellen werden vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Lauf bekannt gegeben.

2.Entlang der Strecke befinden sich Kontrollpunkte der elektronischen Zeitmessung.

3.Das Auslassen eines Kontrollpunkts (Zeitmessmatte) oder das Verlassen der festgelegten Strecke führt zur Disqualifikation.

4.Nach dem Passieren des Entscheidungspunktes zur Distanzwahl und dem Überqueren der Zeitmessmatte ist ein Wechsel der Distanz nicht mehr zulässig, da ein solcher Wechsel zur Disqualifikation führt.

5.Für Teilnehmer der Halbmarathondistanz gilt ein Zeitlimit von 3 Stunden, gerechnet ab dem Startschuss. Für Teilnehmer des 10-km-Laufs gilt ein Zeitlimit von 1,5 Stunden, ebenfalls gerechnet ab dem Startschuss.

6.Die Strecke des 47. Szczecin Halbmarathons sowie des 10-km-Laufs ist während der Dauer der Veranstaltung für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

7.Teilnehmer, die die Distanz von 21,1 km nicht bis 12:00 Uhr absolvieren, sowie Teilnehmer, die die Distanz von 10 km nicht bis 10:30 Uhr absolvieren, sind verpflichtet, den Lauf abzubrechen und die Strecke unverzüglich zu verlassen.

8.Personen, die sich nach Ablauf der genannten Zeitlimits weiterhin auf der Strecke aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung und können wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsvorschriften sowie gegen die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches belangt werden.

VIII.KLASSIFIKATIONEN UND ERGEBNISSE

1.Im Rahmen des 47. Szczecin Halbmarathons werden folgende Klassifikationen durchgeführt:
Gesamtwertung – Frauen und Männer,
Altersklassenwertungen – Frauen und Männer:
• W 20 / M 20 – (18–29 Jahre)
• W 30 / M 30 – (30–39 Jahre)
• W 40 / M 40 – (40–49 Jahre)
• W 50 / M 50 – (50–59 Jahre)
• W 60 / M 60 – (60–69 Jahre)
• W 70 / M 70 – (70–74 Jahre)
• W 75 / M 75 – (75 Jahre und älter)
Bester Teilnehmer aus Szczecin / Beste Teilnehmerin aus Szczecin – die Zugehörigkeit zu dieser Kategorie wird anhand eines nachgewiesenen ständigen oder befristeten Meldeortes im Gebiet der Stadt Szczecin festgestellt. Ein Teilnehmer, der an dieser Zusatzklassifikation teilnehmen möchte, ist verpflichtet, dies dem Veranstalter durch Auswahl der entsprechenden Option während der Online-Registrierung zu erklären.
Gesamtwertung von Frauen und Männern mit Behinderungen in aktiven Rollstühlen mit direktem Handantrieb (diese Teilnehmer sind von den übrigen Klassifikationen ausgeschlossen). Ein Teilnehmer, der an dieser Zusatzklassifikation teilnehmen möchte, ist verpflichtet, dies dem Veranstalter durch Auswahl der entsprechenden Option während der Online-Registrierung zu erklären.
Ältester Teilnehmer / Älteste Teilnehmerin.
Absolventenklassifikation der Universität Szczecin – zur Teilnahme an dieser Klassifikation sind ausschließlich Absolventinnen und Absolventen aller an der Universität Szczecin abgeschlossenen Studienarten berechtigt, einschließlich Bachelor-, Master-, Doktorats- und Aufbaustudiengänge, unabhängig von Fakultät und Studienrichtung.

2.Im Rahmen des 10-km-Laufs werden folgende Klassifikationen durchgeführt:
Gesamtwertung – Frauen und Männer,
Altersklassenwertungen – Frauen und Männer:
• W 16 / M 16 – (16–17 Jahre)
• W 20 / M 20 – (18–29 Jahre)
• W 30 / M 30 – (30–39 Jahre)
• W 40 / M 40 – (40–49 Jahre)
• W 50 / M 50 – (50–59 Jahre)
• W 60 / M 60 – (60–69 Jahre)
• W 70 / M 70 – (70–74 Jahre)
• W 75 / M 75 – (75 Jahre und älter)
Gesamtwertung von Frauen und Männern mit Behinderungen in aktiven Rollstühlen mit direktem Handantrieb (diese Teilnehmer sind von den übrigen Klassifikationen ausgeschlossen). Ein Teilnehmer, der an dieser Zusatzklassifikation teilnehmen möchte, ist verpflichtet, dies dem Veranstalter durch Auswahl der entsprechenden Option während der Online-Registrierung zu erklären.

3.Für die Mannschaftswertung gilt ein gesondertes Reglement, das nachstehend aufgeführt ist.

4.Grundlage der Klassifikation ist die elektronische Zeitmessung. Entlang der Strecke befinden sich Kontrollmatten, die das Erscheinen des Teilnehmers an einem bestimmten Punkt erfassen (einschließlich des Entscheidungspunktes zur Distanzwahl). Das Fehlen einer Erfassung an einem Kontrollpunkt kann zur Disqualifikation des Teilnehmers führen.

5.Die Gesamtwertung erfolgt auf Grundlage der Nettozeiten (gemessen ab dem Überqueren der Startlinie). Eine Ausnahme bilden die ersten 50 Teilnehmer, die die Ziellinie überqueren – sie werden auf Grundlage der Bruttozeiten (ab dem Startschuss) gewertet. Sämtliche Zusatzklassifikationen (Alters- und Sonderklassifikationen) erfolgen auf Grundlage der Nettozeiten.

6.In den Endergebnissen des Laufs erhält jeder Teilnehmer Informationen über seine Brutto- und Nettozeit. Darüber hinaus werden die Ergebnisse jedem Teilnehmer per SMS an die im Anmeldeformular angegebene Telefonnummer übermittelt und den Medien zur Verfügung gestellt.

7.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Klassifikationen und Kategorien einzuführen.

IX.REGLEMENT DER MANNSCHAFTSWERTUNG

1.An der Mannschaftswertung können Mannschaften teilnehmen, die Sportvereine, Unternehmen, Institutionen, andere Organisationen sowie Gruppen von Teilnehmern vertreten, die unter einem gemeinsamen Mannschaftsnamen starten.

2.Eine Mannschaft besteht aus mindestens 8 Personen, darunter mindestens eine Frau. Eine obere Begrenzung der Mannschaftsgröße besteht nicht.

3.Teilnehmer, die Mitglieder einzelner Mannschaften sind, unterliegen diesen Bestimmungen. Ein Teilnehmer darf nur eine Mannschaft vertreten.

4.Für die Mannschaft ist ein Mannschaftskapitän verantwortlich. Er ist die einzige Person, die:
• die Mannschaft zur Teilnahme an der Mannschaftswertung anmeldet,
• über die Zusammensetzung der Mannschaft entscheidet,
• die Mannschaft vertritt,
• den Kontakt mit dem Veranstalter der Veranstaltung hält.

5.Als Endergebnis der Mannschaft gilt die Summe der acht besten Nettozeiten, die von ihren Mitgliedern erzielt wurden, darunter mindestens eine Frau. Sieger ist die Mannschaft mit der niedrigsten Summe der acht Zeiten. Beenden weniger als 8 Teilnehmer (darunter mindestens eine Frau) einer Mannschaft den Lauf, wird diese Mannschaft nicht klassifiziert.

6.Der Mannschaftskapitän meldet die Mannschaft an, indem er die vollständige Mannschaftsliste (Mannschaftsname, Vor- und Nachnamen sowie Geburtsjahre der Teilnehmer sowie Angabe des Mannschaftskapitäns mit Telefonnummer) an folgende Adresse übermittelt: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl. Mannschaftsanmeldungen können bis zum 17. August 2026 eingereicht werden. Nach diesem Termin sind keine Änderungen der Mannschaftszusammensetzung mehr möglich, und neue Anmeldungen werden nicht angenommen.

7.Die Mannschaftswertung wird als Gesamtwertung geführt. Eine Unterteilung in Altersklassen erfolgt nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, interne Wertungen im Rahmen der Mannschaftswertung durchzuführen.

8.Erzielen mehrere Mannschaften das gleiche Ergebnis, entscheidet über die Platzierung in der Endwertung in erster Linie die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer (höhere Anzahl – bessere Platzierung), anschließend die besten Einzelzeiten der Mannschaftsmitglieder.

9.Die drei besten Mannschaften erhalten Erinnerungs­pokale/Statuetten.

10.Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Mannschaften, die sich für den Lauf über die Halbmarathondistanz sowie für die 10-km-Distanz entscheiden. Der Veranstalter sieht zwei Mannschaftswertungen vor:
• für die Halbmarathondistanz,
• für die 10-km-Distanz.

X.PREISE

1.Jeder Teilnehmer, der den 47. Szczecin Halbmarathon oder den 10-km-Lauf beendet, erhält im Ziel eine Erinnerungsmedaille.

2.Voraussetzung für den Erhalt von Preisen ist die Beendigung des Laufs sowie – sofern durchgeführt – ein negatives Ergebnis einer Anti-Doping-Kontrolle.

3.Die Erst- bis Drittplatzierten der Gesamtwertungen der Frauen und Männer sowie die Erst- bis Drittplatzierten der Altersklassenwertungen für die Halbmarathon- und die 10-km-Distanz erhalten Erinnerungs­pokale/Statuetten.

4.Die Erst- bis Drittplatzierten der Gesamtwertungen der Frauen und Männer mit Behinderungen in aktiven Rollstühlen mit direktem Handantrieb erhalten Erinnerungs­pokale/Statuetten.

5.Die Sieger der 1. Plätze in den Klassifikationen Bester Teilnehmer aus Szczecin und Beste Teilnehmerin aus Szczecin auf der Halbmarathondistanz erhalten Erinnerungs­pokale/Statuetten.

6.Der älteste Teilnehmer und die älteste Teilnehmerin auf der Halbmarathondistanz erhalten Erinnerungs­pokale/Statuetten.

7.Der schnellste Absolvent und die schnellste Absolventin der Universität Szczecin auf der Halbmarathondistanz erhalten Preise, die vom Rektor der Universität Szczecin gestiftet werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Siegerin/den Sieger in der vorgenannten Klassifikation zu verifizieren (z. B. durch Vorlage eines Dokuments über den Abschluss an der Universität Szczecin).

8.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Preise in ausgewählten Klassifikationen und Kategorien einzuführen.

XI.SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

1.Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Veranstalter (Verein K2 Partners, ul. Spółdzielców 19c/1, 72-006 Mierzyn, info@k2partners.org.pl).

2.Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden verarbeitet zum Zweck der:
• Begründung und Durchführung des Vertrages, d. h. Organisation und Durchführung der Veranstaltung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO);
• Geltendmachung möglicher Ansprüche (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO im Rahmen des berechtigten Interesses des Verantwortlichen);
• Erfüllung gesetzlicher Pflichten, z. B. Ausstellung von Belegen oder Rechnungen (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO);
• Informationszwecken sowie internen administrativen, analytischen und statistischen Zwecken (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO);
• Veröffentlichung der Ergebnisse der Veranstaltung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO);
• Werbe- und Marketingzwecken (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO).

3.Personenbezogene Daten der Teilnehmer können an folgende Kategorien von Empfängern weitergegeben werden:
• Stellen, denen die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen;
• den Veranstalter, d. h. Verein K2 Partners, ul. Spółdzielców 19c/1, 72-006 Mierzyn;
• Stellen, mit denen der Verantwortliche zur Organisation der Veranstaltung zusammenarbeitet, insbesondere Stellen, über die Anmeldungen erfolgen, sowie Dienstleister der Zeitmessung;
• andere Stellen, die mit dem Verantwortlichen zur Wahrnehmung seiner Rechte zusammenarbeiten (Versicherer, IT-, Rechts- und Marketingdienstleister).

4.Der Verantwortliche verarbeitet folgende personenbezogene Daten: Identifikationsdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Steueridentifikationsnummer), Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse), Abrechnungsdaten (Bankkontonummer), Vereinsname sowie Bildnis.

5.Personenbezogene Daten werden vom Verantwortlichen für einen Zeitraum von 10 Jahren oder bis zum Eintritt der Verjährung von Ansprüchen sowie bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungs- und Steuerzwecke gespeichert. Nach Ablauf des letzten dieser Zeiträume werden die Daten des Teilnehmers gelöscht oder anonymisiert.

6.Der Teilnehmer hat das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, diese zu berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken, sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Im Falle von Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten steht dem Teilnehmer das Recht zu, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen.

7.Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig; ihre Nichtbereitstellung macht jedoch die Teilnahme am 47. Szczecin Halbmarathon und am 10-km-Lauf unmöglich.

8.Die Einwilligung in die Verarbeitung der Daten zum Zweck der Veröffentlichung der Ergebnisse der Veranstaltung sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Form des Bildnisses ist freiwillig; ihre Nichterteilung verhindert die Veröffentlichung des erzielten Ergebnisses oder des Bildnisses. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf nicht berührt.

9.Personenbezogene Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

XII.SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1.Dieses Reglement ist für alle Teilnehmer des 47. Szczecin Halbmarathons und des 10-km-Laufs verbindlich.

2.Der Veranstalter stellt während der Veranstaltung medizinische Betreuung am Start, entlang der Strecke und im Ziel sicher.

3.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, mit den Teilnehmern Interviews zu führen, Fotos zu machen und Videoaufnahmen für Werbe- und Promotionszwecke, zur Nutzung im Internet sowie in Radio- und Fernsehsendungen und für sonstige kommerzielle Zwecke anzufertigen.

4.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weltweit und unentgeltlich sämtliche Fotos, Filmaufnahmen, Interviews und Tonaufnahmen, die die Teilnehmer des Laufs darstellen, zu nutzen. Diese Materialien dürfen vom Veranstalter u. a. auf Datenträgern wie CD-ROMs und DVDs, in Katalogen und Medien, auf Websites, in Zeitungen und auf Ausstellungen sowie zu werblichen und promotiven Zwecken im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Veranstalters verwendet werden.

5.Der Teilnehmer bestätigt, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko startet und die damit verbundenen Risiken trägt, und nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am 47. Szczecin Halbmarathon und am 10-km-Lauf mit körperlicher Anstrengung verbunden ist und natürliche Risiken und Gefahren von Unfällen, die Möglichkeit von Körperverletzungen oder physischen Schäden (einschließlich Tod) sowie Sachschäden und Vermögensverluste mit sich bringt.

6.Durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars und die Entrichtung der Startgebühr bestätigt der Teilnehmer, dass er Art, Umfang und Grad des mit der Teilnahme am 47. Szczecin Halbmarathon und am 10-km-Lauf verbundenen Risikos beurteilt hat und sich freiwillig dazu entschieden hat, dieses Risiko einzugehen und ausschließlich auf eigene Verantwortung zu starten.

7.Schriftliche Proteste bezüglich der Organisation der Veranstaltung sind innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung des Laufs per E-Mail an das Wettkampfbüro unter kontakt@halfmarathon.szczecin.pl einzureichen. Über Proteste entscheidet der Wettkampfleiter, dessen Entscheidungen endgültig und unanfechtbar sind.

8.Während des Laufs müssen alle Teilnehmer ihre Startnummer vorne an der Brust auf dem T-Shirt befestigt tragen, andernfalls droht die Disqualifikation. Ebenfalls unter Androhung der Disqualifikation ist es unzulässig, die Startnummer teilweise oder vollständig zu verdecken (die Startnummer enthält den Zeitmesschip).

9.Das Mitbringen von berauschenden Mitteln, illegalen Substanzen, leistungssteigernden Substanzen sowie alkoholischen Getränken jeglicher Art zum Veranstaltungsgelände ist untersagt. Teilnehmern ist die Einnahme solcher Mittel und Substanzen sowohl vor als auch während des Laufs untersagt, andernfalls droht der Ausschluss von der Veranstaltung. Stellt der Veranstalter einen Verstoß gegen dieses Verbot fest, behält er sich das Recht vor, den Teilnehmer nicht zum Lauf zuzulassen oder ihn während des Laufs auszuschließen.

10.Gepäckstücke zur Aufbewahrung werden ausschließlich in Beuteln angenommen und ausgegeben, die mit einer Nummer versehen sind, die der Startnummer des Teilnehmers entspricht. Die Ausgabe der Beutel erfolgt gegen Vorlage der Startnummer. Der Verlust der Startnummer durch den Teilnehmer entbindet den Veranstalter von der Haftung für die Herausgabe des Beutels an eine andere Person.

11.Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für wertvolle Gegenstände, die im Gepäckdepot hinterlegt werden.

12.Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände der Teilnehmer, die während der Veranstaltung verloren gehen oder im Startbereich (außerhalb des Depots) zurückgelassen werden.

13.Der Aufenthalt auf der Strecke des 47. Szczecin Halbmarathons und des 10-km-Laufs ohne gültige Startnummer ist untersagt. Personen ohne gültige Startnummer werden durch den Ordnungsdienst von der Strecke entfernt.

14.Insbesondere ist es untersagt, sich auf der Laufstrecke mit Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards, anderen mechanischen Geräten oder mit Kinderwagen ohne gültige Genehmigung des Veranstalters fortzubewegen. Die Nutzung von Nordic-Walking-Stöcken sowie das Laufen mit Tieren ist ebenfalls untersagt. Auf der Strecke dürfen sich ausschließlich Fahrzeuge des Veranstalters (Fahrräder, Motorräder, Autos) mit einer gültigen vom Veranstalter ausgestellten Genehmigung befinden.

15.Der Veranstalter erlaubt den Start mit einem Kinderwagen. Teilnehmer, die mit Kinderwagen starten, stellen sich am Ende der Startgruppe auf, sodass sie den Lauf der übrigen Teilnehmer nicht behindern.

16.Während des Laufs sind die Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen der für die Sicherheit verantwortlichen Personen, der Ordnungsdienste sowie anderer vom Veranstalter benannter Personen Folge zu leisten.

17.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Lauf ohne Angabe von Gründen abzusagen oder zu unterbrechen.

18.Das Anbringen von Werbematerialien an der Infrastruktur des Laufs (z. B. Zäune, Tore usw.) ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten und insbesondere den offiziellen Sponsoren und Partnern der Veranstaltung vorbehalten. Das Anbringen jeglicher Werbeträger auf der Laufstrecke sowie in den für die Organisation des Laufs genutzten Bereichen (z. B. Zielbereich, Laufdorf) ist ohne Zustimmung des Veranstalters untersagt.

19.In Angelegenheiten, die nicht durch dieses Reglement geregelt sind, entscheidet der Veranstalter. Sollte eine Bestimmung dieses Reglements ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen (ganz oder teilweise) in Kraft.

20.Die Auslegung dieses Reglements obliegt dem Veranstalter des 47. Szczecin Halbmarathons und des 10-km-Laufs.

 

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