VORSCHRIFTEN 45. PKO HALBMARATHON SZCZECIN UND 10 KM LAUF

I.ZIEL

1. das Laufen als einfachste Form der Freizeitgestaltung zu popularisieren und bekannt zu machen.

2. die Förderung der Stadt Szczecin.

II. ORGANISATOR

1. der Organisator der 45. Der PKO Szczecin Halbmarathon und 10 km-Lauf (im Folgenden als Veranstaltung bezeichnet) ist eine Veranstaltung der K2 Partner Association und der Stadt Szczecin.

Strategischer Partner der Veranstaltung ist die Stadt Szczecin (Stettin), Titelsponsor ist die Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski (PKO Bank Polski).

III. DATUM UND ORT

Die Veranstaltung findet am 1. September 2024 in Szczecin (Stettin) statt, und der Lauf selbst beginnt am. 9:00. Der Veranstalter lässt die Möglichkeit eines Wellenstarts zu.

2.Route 45. Der PKO Szczecin Halbmarathon führt durch die Straßen von Szczecin über zwei Schleifen auf der Halbmarathondistanz und eine auf 10 km. Die Route wird auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl bekannt gegeben, sobald sie von allen Meinungsbildungs- und Entscheidungsgremien positiv geprüft und akzeptiert worden ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Route zu ändern, worüber er die Teilnehmer durch Veröffentlichung der neuen Route auf www.halfmarathon.szczecin.pl informieren wird . Eine solche Änderung führt nicht zu zusätzlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten.

3. die Start- und Ziellinie des Laufs befindet sich in der ul. Karol Szymanowski auf dem Jasne Błonia-Platz. Johannes Paul II. in Szczecin.

4. die Länge der Strecke: 21 km und 97,5 Meter oder 10 km (je nach Wahl des Teilnehmers) – beide Strecken werden von PZLA zertifiziert. Der Teilnehmer wählt selbst, welche Strecke er laufen möchte. Der Teilnehmer muss seine Streckenwahl spätestens zwischen km 9 und km 10 der Strecke treffen, an dem Punkt, an dem die Halbmarathonstrecke und die 10-km-Strecke auseinanderlaufen; der Veranstalter verpflichtet sich, den Endpunkt der Streckenwahl ordnungsgemäß zu markieren.

(5) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Organisation von Start und Ziel zu ändern.

Die Strecke wird alle 1 km mit vertikalen und horizontalen Schildern markiert.

7. die Zeitmessung erfolgt mittels Chips in den Startnummern (elektronische Zeitmessung).

IV.ANMELDUNG UND GEBÜHREN

1.Einträge für die 45. Der PKO Szczecin Halbmarathon und der 10-Kilometer-Lauf werden über das Anmeldeformular auf der Website www.halfmarathon.szczecin.pl bis zum 19. August 2024 oder früher angenommen, wenn das Limit der bezahlten Anmeldungen ausgeschöpft ist.

2. das Limit der Teilnehmer (bezahlte Beiträge) in 45. Der PKO Szczecin Halbmarathon und der 10 km-Lauf sind 3.500 Teilnehmer. Ist diese Grenze erreicht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anmeldung vorzeitig zu schließen.

3. Als erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung gilt die Abgabe eines ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldeformulars durch den Teilnehmer und der Eingang der Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters in der hier angegebenen Höhe. Anträge, die nach Erreichen der Höchstbeträge bezahlt wurden, werden nicht berücksichtigt.

Der Veranstalter legt im Rahmen der 45. Teilnahmeanträge folgende Beträge fest. PKO Halbmarathon Szczecin oder der 10 km-Lauf. Abhängig von der Reihenfolge der Anmeldung und der Zahlung sind die Gebühren wie folgt:

NR STARTOWYPAKIET PODSTAWOWY
(bez koszulki)
PAKIET ROZSZERZONY
(z koszulką)
1011-130099 zł178 zł
1301-1800119 zł198 zł
1801-3100139 zł218 zł
3101-159 zł238 zł

Die Zahlung für das Teilnahmepaket mit T-Shirt muss bis spätestens 31. Juli 2024 erfolgen. Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, ein T-Shirt zu kaufen.

(5) Die Zahlung der Teilnahmegebühr kann nur online erfolgen (direkt nach Ausfüllen des Anmeldeformulars oder zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Einloggen in den Eintrag).

Diejenigen, die eine Rechnung für die bezahlte Teilnahmegebühr erhalten möchten, sollten innerhalb von 7 Tagen nach der Zahlung eine E-Mail mit den Rechnungsdaten an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl senden.

Unternehmen oder Institutionen, die für den Start ihrer Mitarbeiter zahlen und eine Rechnung erhalten möchten, sollten ihre Mitarbeiter unentgeltlich im Registrierungssystem für Wettbewerber registrieren und dann einen Antrag auf eine Rechnung sowie eine Liste der registrierten Mitarbeiter (Name und Geburtsjahr) an kontakt@halfmarathon.szczecin.pl senden. Sobald die Rechnung beglichen ist, stellt der Veranstalter den angemeldeten Teilnehmern Startnummern aus.

(8) Wenn ein Teilnehmer seine Teilnahme an der Veranstaltung storniert, das Rennen nicht beendet oder seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten widerruft, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet oder auf die im folgenden Jahr stattfindende Veranstaltung übertragen. Die Regeln für die Übertragung einer Startnummer auf einen anderen Teilnehmer sind in Kapitel V beschrieben.

9. jeder Teilnehmer, der entgegen Ziffer 7 eine Startnummer an eine andere Person weitergibt. dieses Absatzes verstößt, kann disqualifiziert und für 2 Jahre von der Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters ausgeschlossen werden.

Personen, die älter als 70 Jahre alt sind, sind von der Teilnahmegebühr befreit. Um eine Ausnahmegenehmigung und eine Startnummer zu erhalten, muss man sich nach der Anmeldung (per E-Mail) beim Veranstalter und zusätzlich im Veranstaltungsbüro mit einem Ausweis mit Lichtbild und einem Dokument, das das Geburtsdatum bestätigt, melden (es sei denn, das Geburtsdatum ist auf dem Ausweis angegeben).

11 Das Startgeld ist die Gebühr für die Teilnahme an der Veranstaltung. Das Startgeld ist zur Deckung der Organisationskosten der Veranstaltung bestimmt.

12. Der Läufer erhält als Teil des Startgeldes die Möglichkeit, das Startpaket abzuholen. Pakete, die nicht während der Öffnungszeiten des Rennbüros abgeholt werden, werden nicht ausgestellt oder zu einem späteren Zeitpunkt verteilt. Holt ein Läufer sein Paket nicht ab, so hat er keinen Anspruch auf Leistungen des Veranstalters.

13 Als Teil der Teilnahmegebühr hat jeder Veranstaltungsteilnehmer Anspruch auf folgende Leistungen:

als Teil des Basispakets (ohne T-Shirt):

  • eine Startnummer mit einem Chip und vier Sicherheitsnadeln,
  • laufender Kalender für 2025,
  • kostenlose Geschenke von Sponsoren und Partnern der Veranstaltung,
  • die Möglichkeit, die Route 45 abzudecken. PKO Semi-Marathon Szczecin oder der 10 km-Lauf, der für den Verkehr gesperrt wird,
  • Wasser auf der Laufstrecke (isotonisch, Option Banane),
  • eine Erinnerungsmedaille an der Ziellinie nach Beendigung des Laufs,
  • eine Mahlzeit zur Stärkung im Ziel,
  • Zeitmessung, einschließlich der Möglichkeit, ein Ergebnis per SMS zu erhalten,
  • Benutzung der Garderobe und des Depots,
  • Abstandsgravur auf der Medaille,

als Teil des erweiterten Pakets (mit T-Shirt):

  • Inhalt des Basispakets,
  • Premium-T-Shirt (Volldruck, kurze Ärmel).

V.ÄNDERUNGEN IN DER EINTRAGSLISTE/ ÜBERTRAGUNG DER STARTNUMMER

1. die Mitteilung über die Übertragung der Startnummer auf einen anderen Teilnehmer 45. PKO Półmaraton Szczecin sind an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl. Diese Informationen sollten von der Person, die das Startpaket abgibt, übermittelt werden und müssen den Namen und das Geburtsjahr der Person enthalten, die das Paket übernimmt. Die Person, die das Startpaket übernimmt, muss im B4Sport-Anmeldepanel registriert und unbezahlt sein.

(2) Die Übertragung einer Startnummer mit einem T-shirtless-Paket durch einen Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer, der noch keine Startnummer hat, ist nur bis zum 19. August 2024 möglich.

Die Übertragung der Startnummer mit dem T-Shirt-Paket und der Wechsel von Größe und Typ (Damen, Herren) des T-Shirts durch einen Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer, der noch keine Startnummer hat, ist bis zum 31. Juli 2024 möglich. oder bis das Limit an bezahlten Beiträgen vorzeitig ausgeschöpft ist und die Einschreibung geschlossen wird.

4. Die Änderung der Größe und des Typs des T-Shirts (Damen, Herren) durch den Teilnehmer ist bis zum 31. Juli 2024 möglich oder bis das Limit der bezahlten Beiträge früher ausgeschöpft ist und die Anmeldung geschlossen wird.

(5)Ein Wechsel von einem Paket ohne T-Shirt zu einem Paket mit T-Shirt ist bis zum 31. Juli 2024 möglich oder bis das Limit der bezahlten Anmeldungen früher erschöpft ist und die Anmeldung geschlossen wird.

VI.BETEILIGUNG

1.W 45. Nur volljährige Personen, d.h. die spätestens am 1. September 2024 18 Jahre alt sein werden. Minderjährige können nur am 10-km-Lauf teilnehmen, wobei die wichtigste Voraussetzung ist, dass sie am Tag des Laufs mindestens 16 Jahre alt sind.

2. alle Teilnehmer, die an der 45. Die Teilnehmer des PKO Szczecin Halbmarathons und des 10-Kilometer-Laufs müssen sich im Veranstaltungsbüro anhand eines Ausweises mit Lichtbild verifizieren. Die Arbeitstage und -zeiten des Wettbewerbsbüros werden bis zum 6. August 2024 bekannt gegeben. In Ausnahmefällen können Personen, die nicht aus dem Ballungsraum Stettin kommen, am Tag des Wettbewerbs überprüft werden, d.h. am Tag des Wettbewerbs. am 1. September 2024. wenn eine schriftliche Genehmigung des Veranstalters vorliegt. Ein begründeter Antrag auf eine solche Zustimmung ist zu richten an: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl.

(3) Die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, den Anweisungen des Laufpersonals, der Sicherheitsverantwortlichen und der mit der Verkehrsregelung betrauten Dienste, einschließlich der Polizei, der städtischen Polizei, der Richter und anderer Dienste, die die Laufstrecke sichern, bedingungslos Folge zu leisten.

(4) Die Entscheidungen des medizinischen Personals über die Unmöglichkeit der Fortsetzung des Rennens sind endgültig und nicht verhandelbar.

(5) Personen, die wegen Dopings disqualifiziert wurden und eine Sanktion verbüßen, dürfen nicht an den 45. PKO Semi-Marathon Szczecin oder den 10 km-Lauf bis zum Ablauf der Disqualifikation.

(6) Der Veranstalter lässt Behinderte in Rollstühlen – d.h. Aktivrollstühle mit Direktantrieb – an den Start gehen. Wer mit einem manuellen Rollstuhl an dem Rennen teilnehmen möchte, kann gegen Vorlage eines Behinderungsnachweises eine Ermäßigung von 50 % auf das Startgeld beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Organisator unter folgender E-Mail-Adresse: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl. Unmittelbar nach der Anmeldung wird der Veranstalter nach Überprüfung einen individuellen Link für die um 50 % reduzierte Zahlung erstellen und versenden.

7. aufgrund der zeitlichen Beschränkungen der Streckensperrung erlaubt der Veranstalter keine indirekt angetriebenen Handbikes und dreirädrigen Sporttrikes zur Teilnahme an dem Rennen.

8. die Kosten für die Teilnahmegebühr, die Unterkunft, die Reise und die eigene Verpflegung sind von jedem Teilnehmer selbst zu tragen.

9. zusätzlich zu den Personen, die organisatorische Aufgaben auf der Strecke 45 wahrnehmen. Keine Person ohne Startnummer oder mit einer falschen (gefälschten) Startnummer darf am PKO Szczecin Halbmarathon und dem 10 km-Lauf teilnehmen. Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, können von den zuständigen Dienststellen von der Laufstrecke verwiesen und für 2 Jahre von der Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters ausgeschlossen werden.

10. aus Sicherheitsgründen ist es verboten: Gegenstände, die eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellen können, in den Bereich der Veranstaltung zu bringen, am Rennen in einer Kleidung teilzunehmen, die das Gesicht verdeckt und die Identifizierung des Teilnehmers verhindert, mit Tieren zu starten.

VII.TRINK- UND ERNÄHRUNGSPUNKTE, KONTROLLPUNKTE UND ZEITLIMIT

(1) Trink- und Ernährungsstellen befinden sich in jedem Bereich der Strecke. 3 – 5 km. Die endgültige Lage und Anzahl der Trink- und Verpflegungsstellen wird vom Veranstalter spätestens 14 Tage vor dem Lauf bekannt gegeben.

2. die Fütterungsstellen werden mit Wasser versorgt.

Entlang der Strecke gibt es elektronische Zeitmessungspunkte.

4. das Verpassen eines Kontrollpunktes (Messmatte) oder das Verlassen der vorgesehenen Strecke führt zur Disqualifikation.

(5) Sobald ein Teilnehmer den Entscheidungspunkt für die Streckenwahl passiert und die Zeitmessungsmatte überquert hat, darf er/sie nicht mehr zu einer anderen Strecke wechseln, da ein solcher Wechsel zur Disqualifikation führt.

Für die Teilnehmer an der Halbmarathondistanz gilt ein Zeitlimit von 3 Stunden ab dem Startschuss. Das gleiche Zeitlimit, ebenfalls vom Startschuss an gerechnet, gilt für die Teilnehmer des 10-km-Laufs.

7.Route 45. Der PKO Szczecin Halbmarathon und der 10-km-Lauf werden für die Dauer des Wettkampfs für den Autoverkehr gesperrt.

8. die Teilnehmer, die den Lauf nicht bis 12:00 Uhr mittags beendet haben, müssen das Rennen abbrechen und die Strecke sofort verlassen.

(9) Wer sich nach dieser Zeit auf der Strecke aufhält, tut dies auf eigene Gefahr und kann wegen Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften und das Bürgerliche Gesetzbuch bestraft werden.

VIII. KLASSIFIZIERUNGEN UND ERGEBNISSE

1.W 45. Beim PKO Szczecin Halbmarathon werden die folgenden Wertungen durchgeführt:

  • Allgemeine Klassifizierung – Frauen und Männer,
  • Altersklassifizierungen – Männer und Frauen:
    • K 20 / M 20 – (18 – 29 Jahre)
    • K 30 / M 30 – (30 – 39 Jahre)
    • K 40 / M 40 – (40 – 49 Jahre)
    • K 50 / M 50 – (50 – 59 Jahre)
    • K 60 / M 60 – (60 – 69 Jahre)
    • K 70 / M 70 – (70 Jahre und älter)
  • Bester Stettiner und Beste Stettinerin – die Kategorien werden durch den Nachweis eines ständigen oder vorübergehenden Wohnsitzes in Stettin bestimmt. Ein Teilnehmer, der an der Zusatzwertung teilnehmen möchte, ist verpflichtet, dem Veranstalter diesen Wunsch durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens bei der elektronischen Anmeldung mitzuteilen.
  • Allgemeine Klassifizierung – Männer und Frauen mit Behinderungen in aktiven Rollstühlen mit Direktantrieb (diese Sportler sind von den anderen Klassifizierungen ausgeschlossen). Ein Teilnehmer, der an der Zusatzwertung teilnehmen möchte, ist verpflichtet, dem Veranstalter diesen Wunsch durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens bei der elektronischen Anmeldung mitzuteilen.
  • Älteste(r) Teilnehmer.

Beim 10-km-Lauf werden folgende Wertungen durchgeführt:

  • Allgemeine Klassifizierung – Frauen und Männer,
  • Altersklassifizierungen – Männer und Frauen:
    • K 16 / M 16 – (16 – 19 Jahre)
    • K 20 / M 20 – (20 – 29 Jahre)
    • K 30 / M 30 – (30 – 39 Jahre)
    • K 40 / M 40 – (40 – 49 Jahre)
    • K 50 / M 50 – (50 – 59 Jahre)
    • K 60 / M 60 – (60 – 69 Jahre)
    • K 70 / M 70 – (70 Jahre und älter)
  • Allgemeine Klassifizierung – Männer und Frauen mit Behinderungen in aktiven Rollstühlen mit Direktantrieb (diese Sportler sind von den anderen Klassifizierungen ausgeschlossen). Ein Teilnehmer, der an der Zusatzwertung teilnehmen möchte, ist verpflichtet, dem Veranstalter diesen Wunsch durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens bei der elektronischen Anmeldung mitzuteilen.

(3) Die Mannschaftswertung wird durch die nachstehenden gesonderten Bestimmungen geregelt.

4. die Klassifizierung basiert auf der elektronischen Zeitmessung. Entlang der Laufstrecke befinden sich Kontrollmatten, die das Erscheinen des Teilnehmers an einem bestimmten Punkt (einschließlich des Entscheidungspunkts für die Streckenwahl) aufzeichnen. Wird das Erscheinungsbild des Teilnehmers zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht verlesen, kann dies zur Disqualifikation des Teilnehmers führen.

5. die Gesamtwertung basiert auf den tatsächlichen Zeiten (netto – berechnet ab Überqueren der Startlinie). Die ersten 50 Personen, die die Ziellinie überqueren, bilden eine Ausnahme – sie werden auf der Grundlage ihrer offiziellen Zeiten (brutto – vom Startschuss an) gewertet. Alle weiteren Klassifizierungen (Alter, Branche) basieren auf den tatsächlichen Zeiten (netto – berechnet ab Überqueren der Startlinie).

6. im Endergebnis des Laufs wird jedem Teilnehmer die erzielte Brutto- und Nettozeit mitgeteilt, außerdem werden die Ergebnisse jedem Teilnehmer in Form einer SMS an die auf dem Anmeldeformular angegebene Telefonnummer gesendet und den Medien mitgeteilt.

(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Klassifizierungen und Kategorien einzuführen.

IX.REGELN FÜR DIE MANNSCHAFTSWERTUNG

(1) Die Mannschaftswertung ist offen für Mannschaften, die Sportvereine, Unternehmen, Institutionen, andere Gemeinschaften sowie Gruppen von Teilnehmern repräsentieren, die unter einer gemeinsamen Flagge antreten.

2. das Team besteht aus mindestens 8 Personen, darunter mindestens eine Frau. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Teammitglieder.

(3) Teilnehmer, die Mitglieder einzelner Mannschaften sind, sind an dieses Reglement gebunden. Ein Teilnehmer kann nur eine Mannschaft vertreten.

(4) Der Kapitän ist für die Mannschaft verantwortlich. Er ist die einzige Person, die:

  • erklärt eine Mannschaft zur Teilnahme an der Mannschaftswertung,
  • entscheidet über die Zusammensetzung des Teams,
  • handelt im Namen des Teams,
  • kontaktiert den Organisator der Veranstaltung.

(5) Die Summe der acht besten Nettozeiten, die von den Teammitgliedern, darunter mindestens eine Frau, erreicht werden, gilt als endgültiges Mannschaftsergebnis. Die Mannschaft mit der geringsten Anzahl von 8 erzielten Treffern gewinnt. Falls weniger als 8 Läufer (darunter mindestens eine Frau) eine Mannschaft vertreten, wird diese nicht gewertet.

Der Mannschaftskapitän meldet die Mannschaft an, indem er ihre vollständige Zusammensetzung (Mannschaftsname, Vornamen, Nachnamen und Geburtsjahre der Teilnehmer und eine Angabe des Mannschaftskapitäns mit Telefonnummer) an folgende Adresse sendet: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl. Mannschaftsmeldungen können bis zum 19. August 2024 eingereicht werden . Nach diesem Datum sind Änderungen an den Mannschaftsaufstellungen nicht mehr möglich und neue Anmeldungen werden nicht mehr angenommen.

7. die Mannschaftswertung wird als Gesamtwertung durchgeführt. Eine Alterseinteilung gibt es nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, innerhalb der Mannschaftswertung interne Wertungen vorzunehmen.

Bei Gleichheit der Ergebnisse mehrerer Mannschaften wird die Position in der Endwertung zunächst durch die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer (höher – höherer Platz) und dann durch die Zeiten der besten Teilnehmer der Mannschaft bestimmt.

Die drei besten Mannschaften erhalten Erinnerungspokale/Statuetten.

10. die oben genannten Bestimmungen gelten jeweils für Teams, die sich für die Halbmarathondistanz und die 10 km-Distanz entscheiden. Der Organisator sieht zwei Klassifizierungen vor:

  • für die Halbmarathondistanz,
  • für die 10 km lange Strecke.

10.VERGÜTUNGEN

(1) Jeder Teilnehmer, der die 45. Der PKO Szczecin Halbmarathon und der 10-km-Lauf werden im Ziel mit einer Erinnerungsmedaille geehrt.

(2) Die Preise sind abhängig von der Beendigung des Rennens und, falls durchgeführt, von einem negativen Ergebnis der Dopingkontrolle.

Die Gewinner der Plätze 1 bis 3 in der Gesamtwertung der Frauen und Männer sowie die Gewinner der Plätze 1 bis 3 in den Altersklassen für die Halbmarathon- und 10-km-Distanz erhalten Erinnerungspokale/Statuetten.

Die Gewinner der Plätze 1 bis 3 in der allgemeinen Wertung der Frauen und Männer mit Behinderungen in Elektrorollstühlen erhalten Erinnerungspokale/Statuetten.

(5) Die Gewinner des ersten Platzes in der Wertung des besten Szczecianers und der besten Szczecianerin auf der Halbmarathondistanz erhalten Erinnerungspokale/Statuetten.

Die ältesten männlichen und weiblichen Teilnehmer über die Halbmarathondistanz erhalten Erinnerungspokale/Statuetten.

(7) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Preise in Wertungen und Kategorien seiner Wahl einzuführen.

XI.SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

(1) Der Verwalter der personenbezogenen Daten ist der Veranstalter (K2 Partners Association, ul. Spółdzielców 19c/1, 72-006 Mierzyn, info@k2partners.org.pl).

(2) Die personenbezogenen Daten der Veranstaltungsteilnehmer werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Abschluss und Erfüllung des Vertrages, d.h. die Organisation und Durchführung der Veranstaltung (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) – im Folgenden RODO;
  • die Geltendmachung möglicher Ansprüche (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und f RODO im Rahmen des berechtigten rechtlichen Interesses des Verwalters);
  • Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, z. B. zur Ausstellung von Rechnungen, (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) RODO);
  • Zu Informations-, internen Verwaltungs-, Analyse- und Statistikzwecken (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a) und f) RODO im Rahmen des berechtigten rechtlichen Interesses des Verwalters);
  • die Bekanntgabe der Ergebnisse der Veranstaltung (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Datenschutzgesetzes);
  • Werbe- und Marketingaktivitäten (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a) und f) RODO im Rahmen des berechtigten rechtlichen Interesses des Verwalters).

(3) Die personenbezogenen Daten der Veranstaltungsteilnehmer können an die folgenden Kategorien von Empfängern übermittelt werden:

  • Stellen, denen sie nach dem Gesetz zur Verfügung gestellt werden müssen;
  • Der Organisator, d.h. K2 Partners Association, Spółdzielców 19c/1, 72-006 Mierzyn;
  • Einrichtungen, mit denen der Administrator bei der Organisation der Veranstaltung zusammenarbeitet, insbesondere Einrichtungen, über die Anmeldungen für die Veranstaltung erfolgen, sowie Einrichtungen, die Zeitmessungsdienste anbieten,
  • an andere Stellen, die mit dem Verwalter zusammenarbeiten, um seine Rechte wahrzunehmen (Versicherer, Dienstleister: IT, Recht, Marketing).

Der Administrator verarbeitet folgende Daten: Identifikationsdaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, TIN), Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnanschrift), Rechnungsdaten (Kontonummer), Vereinsname, Bild.

(5) Personenbezogene Daten werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen für einen Zeitraum von 10 Jahren oder bis zur Verjährung von Ansprüchen und bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist von Dokumenten für Buchhaltungs- und Steuerzwecke aufbewahrt. Nach Ablauf der letzten dieser Fristen werden die Daten des Teilnehmers vom Veranstalter gelöscht oder anonymisiert.

(6) Der Teilnehmer hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung zu verlangen, und er hat das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Im Falle von Datenschutzverstößen durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen hat der Teilnehmer das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.

Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig, die Nichtbereitstellung führt jedoch dazu, dass die Teilnahme an der 45. PKO Szczecin Halbmarathon und 10 km Lauf.

Die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten für die Bekanntgabe der Ergebnisse der Veranstaltung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Form eines Bildes ist freiwillig und verhindert die Veröffentlichung des Ergebnisses oder des Bildes. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, aber der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf der Grundlage der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgt ist.

9. personenbezogene Daten werden nicht in ein Drittland übermittelt.

XII.SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. alle Teilnehmer an der 45. Das vorliegende Reglement gilt für den PKO Szczecin Halbmarathon und den 10 km-Lauf.

(2) Der Veranstalter stellt die medizinische Versorgung am Start, auf der Strecke und im Ziel der Veranstaltung sicher.

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu interviewen, zu fotografieren und zu filmen, und zwar zu Werbe- und Verkaufsförderungszwecken, zur Verwendung im Internet oder in Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie zu anderen kommerziellen Zwecken.

(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle Fotos, Filmaufnahmen, Interviews und Tonaufnahmen, die die Läufer zeigen, weltweit unentgeltlich zu verwenden. Sie können vom Veranstalter auf Datenträgern wie CD-Rom, DVD, in Katalogen und Medien, auf Websites, in Zeitungen und auf Messen sowie zu Werbezwecken im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Veranstalters verwendet werden.

(5) Der Teilnehmer bestätigt, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko teilnimmt und erkennt an, dass die Teilnahme an der 45. Der PKO Stettiner Halbmarathon und der 10-Kilometer-Lauf sind mit körperlicher Anstrengung verbunden und bergen natürliche Risiken und die Gefahr von Unfällen, die Möglichkeit von Personenschäden und körperlichen Verletzungen (auch mit Todesfolge) sowie von Schäden und Verlusten materieller Art.

(6) Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars und der Zahlung der Anmeldegebühr bestätigt der Teilnehmer, dass er die Art, den Umfang und den Grad des Risikos, das mit der Teilnahme an der 45. PKO Semi-Marathon Szczecin und dem 10-km-Lauf und entschied sich freiwillig, dieses Risiko einzugehen und am 45. PKO Semi-Marathon Szczecin teilzunehmen. PKO Semi-Marathon Szczecin und den 10-km-Lauf nur auf eigene Gefahr.

7. schriftliche Proteste, die die Organisation der Veranstaltung betreffen, werden vom Rennbüro unter folgender E-Mail-Adresse entgegengenommen: kontakt@halfmarathon.szczecin.pl innerhalb von 3 Tagen nach Ende des Rennens. Über Proteste entscheidet der Laufleiter, dessen Entscheidungen unwiderruflich sind.

8. während des Laufs müssen alle Teilnehmer ihre Startnummern vorne auf Brusthöhe am Hemd tragen, andernfalls werden sie disqualifiziert. Bei Strafe der Disqualifikation ist es auch nicht erlaubt, die Startnummer ganz oder teilweise zu verdecken (in der Startnummer befindet sich ein Zeitmesschip).

9. das Mitbringen von Rauschmitteln, illegalen Substanzen, leistungssteigernden Mitteln und Alkohol jeglicher Art zum Veranstaltungsort ist verboten. Den Teilnehmern ist die Einnahme solcher Drogen und Substanzen sowohl vor als auch während des Rennens bei Strafe des Ausschlusses vom Rennen untersagt. Sollte ein Teilnehmer gegen das oben genannte Verbot verstoßen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer nicht zur Teilnahme am Lauf zuzulassen oder ihn während des Laufs auszuschließen.

10. Pfandgegenstände werden nur in Beuteln angenommen und ausgegeben, die mit einer Nummer versehen sind, die mit der Startnummer des Teilnehmers identisch ist. Die Taschen werden gegen Vorlage der Startnummer ausgegeben. Der Verlust der Startnummer durch einen Teilnehmer entbindet den Veranstalter von der Verantwortung für die Abholung der Tasche durch eine andere Person.

11. der Veranstalter haftet nicht für Wertgegenstände, die im Depot zurückgelassen werden.

13. der Veranstalter haftet nicht für die Gegenstände der Teilnehmer, die während der Veranstaltung verloren gehen oder im Startbereich (außerhalb des Depots) zurückgelassen werden.

13. auf der Laufstrecke zu bleiben 45. PKO Semi-Marathon Szczecin und der 10 km-Lauf ohne gültige Startnummer ist nicht erlaubt. Personen ohne gültige Startnummer werden vom Personal von der Strecke entfernt.

14. insbesondere ist es verboten, die Laufstrecke mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards, anderen mechanischen Geräten und mit Kinderwagen ohne eine vom Veranstalter ausgestellte gültige Genehmigung zu befahren. Auch die Verwendung von Nordic-Walking-Stöcken und das Laufen mit Tieren ist nicht gestattet. Nur Fahrzeuge des Veranstalters (Fahrräder, Motorräder, Autos) mit einem vom Veranstalter ausgestellten gültigen Ausweis dürfen die Strecke befahren.

15. der Veranstalter erlaubt Ihnen, mit einem Kinderwagen zu starten. Personen, die mit Kinderwagen starten, stellen sich am Ende der Läufergruppe so auf, dass sie die anderen Teilnehmer nicht behindern.

16. Während des Laufs müssen die Teilnehmer den Anweisungen der Sicherheitsverantwortlichen, der Sicherheitsdienste und anderer vom Veranstalter beauftragter Personen Folge leisten.

17 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Rennen ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen.

Die Anbringung von Werbematerial auf Elementen der Laufinfrastruktur (z.B. Zäune, Tore usw.) ist das ausschließliche Recht des Veranstalters und ist speziell den offiziellen Sponsoren und Partnern der Veranstaltung vorbehalten. Es ist verboten, ohne Zustimmung des Veranstalters Werbeträger auf der Strecke des Rennens und in dem für die Organisation des Rennens genutzten Bereich (z.B. Zielzone, Laufstadt) anzubringen.

19. über Angelegenheiten, die nicht in den Regeln und Vorschriften enthalten sind, entscheidet der Veranstalter. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen (ganz oder teilweise) gültig.

20. die Auslegung dieses Reglements obliegt dem Organisator 45. PKO Halbmarathon Szczecin und der 10 km Lauf.

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